Leistungen

Professionelle, spezialisierte Leistungen in der beeidigten und beglaubigten schriftlichen Übersetzung sowie im Dolmetschen zwischen Deutsch, Arabisch und Französisch — unter Einhaltung höchster Ansprüche an sprachliche Genauigkeit, berufliche Sorgfalt und Vertraulichkeit. Dazu zählen amtliche, juristische, akademische und behördliche Dokumente sowie Dolmetschen bei offiziellen Terminen, Besprechungen und beruflichen Anlässen.

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Beglaubigte Übersetzungen

Rechtssicher übersetzt und mit amtlichem Beglaubigungsvermerk versehen — anerkannt bei Behörden, Ämtern und Gerichten.

Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Führerscheine
Meldebescheinigungen
Sonstige amtliche Dokumente
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Zeugnisse & Bewerbungsunterlagen

Für Studium, Anerkennungsverfahren oder Bewerbung im Ausland — sauber und fachgerecht übersetzt.

Schulzeugnisse
Hochschuldiplome
Arbeitszeugnisse
Lebensläufe
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Verträge & Geschäftsdokumente

Präzise Übersetzung geschäftlicher Unterlagen und Korrespondenz für Unternehmen und Selbstständige.

Verträge
Geschäftskorrespondenz
Firmenunterlagen
Angebote & Rechnungen
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Dolmetschen — vor Ort und per Videoanruf

Als beeidigter Dolmetscher begleite ich Sie persönlich zu offiziellen Terminen oder per Videoanruf — auch bei weiteren Behörden und Institutionen als den unten genannten. Fehlt Ihr Anlass in der Liste, fragen Sie einfach direkt nach.

Gerichtstermine
Notartermine
Standesamt
Behördengänge
Polizei
Per Videoanruf
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Sprachen

Hauptsprachen Deutsch, Arabisch und Französisch — weitere Sprachkombinationen auf Anfrage möglich.

Deutsch ↔ Arabisch
Deutsch ↔ Französisch
Arabisch ↔ Französisch

Nicht das Passende dabei?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen — wir melden uns kurzfristig zurück.

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Preisrichtwert

Als Richtwert liegen die Zeilenpreise für schriftliche Übersetzungen zwischen 1,25 € und 1,85 € je 55 Anschläge. Der genaue Preis richtet sich nach Dokumenttyp, Sprache und Umfang.

Gesetzliches Honorar bei gerichtlicher/behördlicher Beauftragung (§ 11 JVEG)

Bei direkter Beauftragung durch Gericht oder Behörde gelten die gesetzlich festgelegten Zeilenhonorare nach § 11 JVEG: 1,95 € je angefangene 55 Anschläge bei editierbarer elektronischer Vorlage, 2,15 € bei nicht editierbarer Vorlage, bei besonders erschwerten Übersetzungen 2,15 € bzw. 2,30 €.